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Baukindergeld 2019 – das musst du dazu wissen

Finde HandwerkerLetztes Update 5.11.2018 Lesezeit 3:47 Min.

Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Planst du, eine Immobilie zu bauen oder zu erwerben? Dann kommt diese Hilfe bei der Finanzierung vielleicht gerade recht. Wir haben hier für dich die wichtigsten Informationen zu dieser Förderungsmöglichkeit zusammengestellt: Ob du berechtigt bist, Baukindergeld zu erhalten und wenn ja, wie du es schnellstmöglichst bekommen kannst.

Was wird genau gefördert?

Gefördert wird ausschließlich selbst genutztes Wohneigentum. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung baut oder kauft und selbst einzieht, kann das Baukindergeld beantragen. Es ist auch möglich, die Förderung für den Erwerb einer bereits gemieteten und bewohnten Wohnimmobilie zu beantragen.

Wichtige Einschränkung für den Erhalt des Baukindergeldes ist, dass es sich um einen Ersterwerb handelt. Wer schon Wohneigentum besitzt, kann für den Kauf eines neuen Haus oder einer neuen Wohnung diese Förderung nicht beantragen.

Voraussetzungen – Wer kann das Baukindergeld beantragen?

Das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die sie Kindergeld beziehen. Für Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren oder im Haushalt aufgenommen werden, kann nachträglich kein zusätzliches Baukindergeld beantragt werden. Die Kinder müssen außerdem über den gesamten Förderzeitraum minderjährig sein, im Haushalt leben und es muss ein Kindergeldanspruch bestehen.

Außerdem gilt, dass das Haus oder die Wohnung muss sich in Deutschland befinden, die Staatsangehörigkeit der Antragsteller spielt dagegen keine Rolle.

Das Haushaltseinkommen der Antragsteller darf nicht über 75.000 Euro liegen plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Zugrunde gelegt wird hierfür das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Bei Anträgen für 2018 wären das also die Einkommensnachweise vom Finanzamt für 2015 und 2016. Eine Begrenzung, für wie viele Kinder das Fördergeld maximal beantragt werden darf, gibt es dagegen nicht.

Hinweis: Für die Berechnung des Haushaltseinkommens werden nicht die Bruttogehälter zugrunde gelegt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Von den Einkünften werden hierzu noch Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abgezogen. Angerechnet werden dagegen das Urlaubsgeld, das 13. Gehalt, Tantieme sowie gegebenenfalls Arbeitslosengeld oder Elterngeld.

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden 1.200 Euro pro Kind als Baukindergeld ausbezahlt und das maximal zehn Jahre lang.

Anzahl Kinder Max. Einkommen Max. Förderhöhe
1 90.000€ 12.000€
2 105.000€ 24.000€
3 120.000€ 36.000€
4 135.000€ 48.000€
>4 plus 15.000€ / Kind plus 12.000€ / Kind

Welche Fristen gibt es für das Baukindergeld?

Die Fördermaßnahme ist insgesamt zeitlich begrenzt: Zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 muss der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt sein.

Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Bezug der Immobile gestellt werden, und zwar innerhalb von drei Monaten. Es gilt hier die amtliche Meldebestätigung. Der allerletzte Zeitpunkt, zu dem die Förderleistungen beantragt werden können – für eine Immobilie, die bis spätestens 31.12. 2020 erworben wurde – ist dann der 31. Dezember 2023.

Hinweis: Für das Baukindergeld ist ein begrenzter Rahmen von 2 Milliarden Euro vorgesehen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Zuteilung von Baukindergeld besteht nicht – wenn der Topf leer ist, werden keine weiteren Anträge angenommen.

Wie genau läuft die Antragstellung ab?

Schritt 1 – Antragstellung
Der Antrag auf Baukindergeld kann ausschließlich online auf dem KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Die Antragstellung ist erst nach dem Einzug in die neue Immobile möglich. Und dann muss es relativ schnell gehen: Innerhalt von drei Monate muss der Antrag bei der KfW eingegangen sein. Es gilt hier das in der Meldebestätigung vermerkte Einzugsdatum.

Schritt 2 – Identifizierung

Nach Erhalt der Eingangsbestätigung deines Antrages musst du deine Identität nachweisen. Das geht entweder durch das Postident-Verfahren der Deutschen Post oder per Video-Identifizierung.

Schritt 3 – Hochladen der erforderlichen Unterlagen
Innerhalb von drei Monaten nach der erhaltenen Antragsbestätigung durch die KfW musst du noch verschiedene Dokumente einreichen, durch die die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen werden kann.

Benötige Unterlagen und Nachweise:

  • Grundbuchauszug (= Nachweis, dass die Immobilie selbst genutzt wird)
  • Meldebestätigung für die neue Adresse (= Nachweis über den Kauf bzw. Bau des Eigentums)
  • Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld
  • Erklärung zum Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie

Derzeit ist es allerdings noch nicht möglich, diese Unterlagen auf dem KfW-Portal hochzuladen. Das wird voraussichtlich erst ab März 2019 der Fall sein.

Wie wird das Baukindergeld ausbezahlt?

Die Zahlung des Baukindergeldes erfolgt in jährlichen Raten. Wenn das KfW deine Nachweise geprüft hat, bekommst du eine Auszahlbestätigung, in der der genaue Auszahlungstermin vermerkt ist. Das ist in der Regel das nächste Monatsende nach der Zusage der Fördermittel. Die folgen Raten werden in den maximal neun weiteren Jahren dann immer im selben Monat überwiesen, in dem du auch die Erstauszahlung erhalten hast.

Bei der Finanzierung deiner neuen Immobilie ist also wichtig zu bedenken, dass du das Geld nicht sofort und vollumfänglich zur Verfügung hast. Das Baukindergeld ist eher dafür geeignet, einen laufenden Kredit abzubezahlen.

Förderung für Familien mit Kindern. Foto: pixabay

Extrazuwendungen in Bayern

Das Baukindergeld ist zwar bundesweit einheitlich geregelt, aber in Bayern gibt es zusätzliche Förderungsmöglichkeiten. Zum einen die bayrische Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro und außerdem das so genannte „Baukindergeld Plus“ in Höhe von 300 Euro pro Kind und Jahr.

Ist das Baukindergeld mit anderen Fördermitteln kombinierbar?

Eine Kombination des Baukindergeldes (KfW 424) mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Das können Kredite, Zulagen oder Zuschüsse sein, wie zum Beispiel:

  • Energieeffizient Bauen / Kredit (KfW 153)
  • Energieeffizient Sanieren / Kredit oder Zuschuss (KfW 151/152/430)
  • Altersgerecht Umbauen / Kredit oder Zuschuss (KfW 159/455)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA)

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Familien und Alleinerziehende können Baukindergeld für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhalten
  • Es werden maximal 10 Jahre lang 1.200 Euro pro Kind ausbezahlt
  • Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen, für jedes weitere Kind dürfen es 15.000 Euro mehr sein.
  • Gefördert wird ausschließlich der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie
  • Die Antragstellung ist erst nach dem Einzug möglich und muss dann innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
  • Baukindergeld kann rückwirkend für alle Immobilienkäufe ab dem 1. Januar 2018 beantragt werden. Für Neubauten gilt das Datum, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde.
  • Die Fördermaßnahme ist befristet bis zum 31.12.2020

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