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Lkw-Maut auf Bundesstraßen ab 1. Juli 2018

Finde HandwerkerLetztes Update 18.06.2018 Lesezeit 3:42 Min.

Die Lkw-Maut gilt ab 1. Juli 2018 auch auf allen Bundesstraßen in Deutschland. Diese Änderung betrifft auch viele Handwerksbetriebe, die vorrangig regional tätig sind.

Aktuell gilt die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometern Autobahn und 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab Juli 2018 wird die Mautpflicht um zusätzliche 40.000 Kilometer auf Bundesstraßen erweitert. Die Gebührenpflicht gilt dann auch für einspurig ausgebaute Strecken und Ortsdurchfahrten.

Wenn Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen im Einsatz sind oder Fahrzeuge, die zusammen mit Transportanhängern 7,5 Tonnen wiegen, muss die Maut entrichtet werden. Das gilt auch, wenn die Gefährte erst im beladenen Zustand auf dieses Gewicht kommen. Von der Maut sind zum Beispiel viele Betriebe des Bauhauptgewerbes, Gerüstbauer, Zulieferer oder Großwäschereien betroffen.

Durch die Lkw-Maut wurden seit ihrer Einführung am 1. Januar 2005 bisher jährlich rund viereinhalb Milliarden Euro eingenommen. Von der neuen Mautpflicht für alle Bundesstraßen verspricht sich das Bundesverkehrsministerium nun zusätzliche Einnahmen in Höhe von jährlich rund zwei Milliarden Euro. Die zusätzlichen Einnahmen sollen direkt in die Verkehrsinfrastruktur zurückfließen. Und auch die Bundesländer sollen von der Maut profitieren: Denn rund acht Prozent des Streckennetzes liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes, wie zum Beispiel im Bereich von Ortsdurchfahrten. Entsprechend sollen ein Teil der Einnahmen – nach Abzug von Systemkosten – an die jeweiligen Länder ausgezahlt werden.

Insgesamt sind in Deutschland rund drei Millionen Lkw zugelassen. Die meisten davon sind von der neuen Mautregelung allerdings nicht betroffen, da es sich um Kleintransporter bis 3,5 Tonnen handelt (2,3 Millionen).

Wie wird die Mautpflicht überprüft?

Auf den Bundesstraßen werden rund 600 vier Meter hohe, blaue Kontrollsäulen zum Einsatz kommen, um die Mautpflicht zu überprüfen. Laut des Betreibers des Kontrollsystems „Toll Collect“ werden nur Daten von Fahrzeugen an die Kontrollzentrale weitergeleitet, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Maut nicht oder nicht vollständig bezahlt haben.
Zusätzliche zur stationären Überwachung durch die Kontrollsäulen wird es weiterhin mobile Kontrollen durch Beamte des Bundesamtes für Güterverkehr geben.

Möglichkeiten zur Meldung der mautpflichtigen Strecke

Es gibt drei Methoden, sein Fahrzeug für die Nutzung von mautpflichtigen Strecken anzumelden:

  1. Online Einbuchung
    Fahrten können online über stationäre Computer oder auch mobil über Smartphone und Tablet eingebucht werden. Seit Februar 2018 gibt es eine App für Android, iOS und das Windows Phone, über die die entsprechenden Strecken auch kurzfristig von unterwegs aus gebucht werden können.
  2. Maut-Terminals
    Die Fahrten auf mautpflichtigen Strecken können an Maut-Terminals gemeldet werden, die sich auf Autobahn-Raststätten und Tankstellen befinden. Zum Jahreswechsel hat der Betreiber Toll Collect mit dem Aufbau von 1.100 solcher Terminals zur Ergänzung für die Online Einbuchungen begonnen.
  3. On Board Unit
    Es gibt die Möglichkeit, eine feste On Board Unit im Fahrzeug zu installieren, die die Fahrten auf mautpflichtigen Strecken erfasst. Hierfür müssen sich Unternehmen zunächst online über das Portal von Toll Collect registrieren (toll-collect.de) und ihre einzelnen Fahrzeuge dort anmelden. Das Gerät wird von Toll Collect dann kostenlos zur Verfügung gestellt, allerdings müssen sich die Kunden selbst um den Einbau in einer Kfz-Werkstatt kümmern. Die Kosten für die Ausrüstung mit einer On Board Unit liegen bei etwa 250 bis 450 Euro, je nach Alter des entsprechenden Fahrzeugs.

Wer bereits bei Toll Collect registriert ist und sein Fahrzeug mit einer On Board Unit zur automatischen Mautmeldung ausgestattet hat, muss zum 1. Juli 2018 keine weiteren Änderungen vornehmen. Das System wird ab dann automatisch auch alle mautpflichtigen Fahrten auf den Bundesstraßen an Toll Collect melden.

Handwerksbetriebe, die nur gelegentlich Autobahnen und nun mautpflichtige Bundesstraßen nutzen, können ihre Fahrten dann ab Juli online, per App oder an einem der Maut-Terminals melden. „Die betroffenen Betriebe sollten mit der Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes prüfen, ob der Einbau einer On Board Unit zur automatischen Mauterfassung Sinn macht“, rät Dr. Carsten Benke, Verkehrsexperte vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin. Und wenn die Entscheidung für eine On Board Unit fällt, sollte möglichst auch zeitnah ein Termin für den Einbau ausgemacht werden, da man rund um die Erweiterung der Mautpflicht mit Engpässen in den Kfz-Werkstätten rechnet.

Wer ist von der Mautpflicht befreit?

Nicht alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in der Gewichtsklasse ab 7,5 Tonnen fallen unter die Mautpflicht. Nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind von der Entrichtung der Gebühren folgende Fahrzeuge befreit:

  1.  Kraftomnibusse
  2. Fahrzeuge der Streitkräfte, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei, Feuerwehr und anderer Notdienste sowie die Fahrzeuge des Bundes
  3. Fahrzeuge, die ausschließlich für Straßenunterhaltung- und betrieb genutzt werden sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst
  4. Fahrzeuge, die ausschließlich für das Schausteller- und Zirkusgewerbe eingesetzt werden
  5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern und zur Abhilfe bei Notlagen eingesetzt werden
  6. Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und nicht dafür eingesetzt werden
  7. Landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Außerdem gibt es zwei Ausnahmen in Grenzgebieten. Auf diesen beiden Teilstrecken von Bundesautobahnen wird ebenfalls keine Maut erhoben:

  • Bundesautobahn A 6: von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen, in beiden Fahrtrichtungen
  • Bundesautobahn A 5: von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg, in beiden Fahrtrichtungen

Höhe der Mautgebühren

Die Höhe der zu zahlenden Mautgebühren richtet sich nach der Schadstoffklasse und Achsenanzahl der Fahrzeuge. Aktuell liegen die Gebühren sie zwischen 8,1 Cent (Klasse: S6, Euro 6, zwei Achsen) und 21,8 Cent (Klasse: S1, keine SSK, Euro 1 & Euro 0, fünf Achsen und mehr) pro Kilometer.

Auf einen Blick – Bin ich von der neuen Mautpflicht betroffen

  • Welche Straßen nutze ich im beruflichen Alltag? – Zusätzlich zu Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen sind ab 1. Juli 2018 auch alle Bundesstraßen mautpflichtig.
  • Welche Fahrzeuge nutze ich? – Betriebsfahrzeuge und entsprechende Anhängerkombinationen in der Gewichtsklasse ab 7,5 Tonnen sind mautpflichtig.
  • Werden die Fahrzeuge für den Güterkraftverkehr genutzt? – Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die Materialen und eigene Produkte transportieren – und für die keine der Ausnahmeregelungen greifen – sind mautpflichtig.

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